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   VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 12.00592   

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https://dejure.org/2015,4052
VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 12.00592 (https://dejure.org/2015,4052)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.02.2015 - AN 3 K 12.00592 (https://dejure.org/2015,4052)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - AN 3 K 12.00592 (https://dejure.org/2015,4052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schafhaltung zur Embryonengewinnung; Nachweise für privilegierte Landwirtschaft nicht erbracht; Beeinträchtigung öffentlicher Belange

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung einer Bergehalle für die Schafhaltung zur Embryonengewinnung

  • rewis.io

    Schafhaltung, Embryonengewinnung, privilegierte Landwirtschaft, Baugenehmigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Baugenehmigung für Futterhalle - Möchtegern-Landwirt kann keine rentable Schafzucht nachweisen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550

    Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lager- und Maschinenhalle im

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 12.00592
    - Verfestigung einer Splittersiedlung § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB (BayVGH, Urteil vom 26.9.2011, 1 B 11.550 zum Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs).

    Dieser öffentliche Belang, der in erster Linie für sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB Bedeutung habe, könne grundsätzlich auch einem privilegierten Vorhaben entgegenstehen (BayVGH, U. v. 26.9.2011, 1 B 11.550, RdNr. 33).

    Nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. September 2011, BayVBl. 2013, 87 ff., steht dem Begriff der Splittersiedlung nicht entgegen, dass es sich bei dem klägerischen Vorhaben nicht um ein Wohngebäude, sondern um eine "landwirtschaftlichen" Zwecken dienende Halle handelt.

  • VGH Bayern, 19.06.2002 - 14 ZB 02.396
    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 12.00592
    Dieser Darlegung sei der Kläger in einem Vorverfahren (BayVGH, Beschluss vom 19.6.2002, 14 ZB 02.396) nicht annähernd nachgekommen.

    Bereits im Verfahren hinsichtlich der vom Landratsamt gegenüber dem Kläger verfügten Baueinstellung hinsichtlich der Errichtung einer Scheune ohne die erforderliche Baugenehmigung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Juni 2002, 14 ZB 02.396, zur Frage des Freistehens eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes im Sinne der Vorgängervorschriften des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1c BayBO insoweit Stellung genommen, als es sich um ein Gebäude handeln muss, das als eigenständige Anlage in Erscheinung tritt.

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 12.00592
    Hinsichtlich der Anforderungen nach Art und Umfang eines landwirtschaftlichen (Nebenerwerbs-) Betriebs für die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Oktober 2012, 4 C 9/11, (BayVBl. 2013, 282 ff.) festgestellt, dass der nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegierte landwirtschaftliche (Nebenerwerbs-)Betrieb nach Art und Umfang grundsätzlich geeignet sein muss, wirtschaftlich, d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht, geführt zu werden.
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 12.00592
    Eine Bebauung, bei der Anlagen dieser Art mehr oder weniger ungeordnet und damit unorganisch über den Außenbereich verstreut werden, ist "nicht weniger unangemessen als es für Wohnbauten zutrifft" (vgl. BVerwG vom 9.6.1976, BayVBl. 1977, 21).
  • VG Ansbach, 19.11.2001 - AN 18 K 98.00663
    Auszug aus VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 3 K 12.00592
    Auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Ansbach in seinem Urteil vom 19. November 2001, AN 18 K 98.00663, sei zu verweisen.
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